Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Plattform Kommora. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung und wird mit Abschluss der Registrierung wirksam.
Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige registrierte Nutzer der Plattform Kommora, der im Rahmen der Registrierung seine Kontaktdaten angegeben hat.
Auftragsverarbeiter:
Björn David
Spelzenhofstr. 37
67678 Mehlingen, Deutschland
E-Mail: info@kommora.de
Tel.: 017663422619
2.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber eine Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) zur Analyse, Auswertung und Optimierung von E-Commerce-Shops (Shopware 6) bereit. Im Rahmen dieser Leistungserbringung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers.
2.2 Die Verarbeitung beginnt mit der Registrierung des Auftraggebers auf der Plattform und endet mit der vollständigen Löschung aller Daten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
2.3 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR).
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
6.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich primär aus diesem Vertrag, den AGB und der Leistungsbeschreibung der Plattform.
6.2 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten nicht zu eigenen Zwecken oder Zwecken Dritter verarbeiten.
6.3 Weisungen können vom Auftraggeber schriftlich, in Textform (E-Mail) oder über die Funktionen der Plattform erteilt werden.
6.4 Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
8.1 Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
8.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Auftrags fort.
8.3 Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraute Personen entsprechend geschult hat.
9.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) hinzuzuziehen.
9.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Subunternehmern. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
9.3 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Subunternehmern dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden wie in diesem Vertrag festgelegt.
9.4 Aktuell eingesetzte Subunternehmer:
Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Zweck: Server-Hosting, Datenspeicherung
Standort: Deutschland (EU)
Stripe Payments Europe Ltd.
1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland
Zweck: Zahlungsabwicklung (nur bei kostenpflichtigen Tarifen)
Standort: Irland (EU)
OpenAI, LLC
San Francisco, CA, USA
Zweck: KI-gestützte Textgenerierung und SEO-Optimierung
Hinweis: Es werden nur Produktdaten (keine Endkundendaten) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC).
Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
11.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person:
11.2 Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Ausübung ihrer Rechte direkt an den Auftragsverarbeiter, wird dieser den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
12.1 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
12.2 Die Meldung enthält mindestens folgende Informationen:
12.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und den betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).
13.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags und der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten nachzuweisen.
13.2 Der Auftragsverarbeiter ermöglicht und unterstützt Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Solche Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage) durchzuführen.
13.3 Der Auftragsverarbeiter kann anstelle einer Vor-Ort-Prüfung auch geeignete Nachweise (z.B. Zertifikate, Testate, Berichte unabhängiger Prüfer) zur Verfügung stellen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung seiner Pflichten gemäß Art. 35 und 36 DSGVO (Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde).
15.1 Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
15.2 Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten vor der Löschung in einem gängigen Format (z.B. CSV, JSON) zur Verfügung gestellt.
15.3 Der Auftragsverarbeiter bestätigt die vollständige Löschung auf Anfrage schriftlich.
16.1 Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Danach haftet jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde.
16.2 Der Auftragsverarbeiter haftet für den durch die Verarbeitung verursachten Schaden nur, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des Auftraggebers oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat.
17.1 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Abschluss der Registrierung auf der Plattform Kommora wirksam. Die Zustimmung erfolgt elektronisch über die entsprechende Checkbox.
17.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.5 Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien hat dieser AVV Vorrang.
Stand: 5.3.2026 · Version 2.0