EU-Richtlinie 2024/825 — ab 27.09.2026

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Prüfe kostenlos, welche Öko-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen in deinem Shop nach der neuen EU-Verbraucherschutz-Richtlinie kritisch sind.

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Warum Greenwashing 2026 zum größten Abmahnthema wird

Die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz „EmpCo") macht Öko-Werbeaussagen ab dem 27. September 2026 in ganz Europa zum Compliance-Thema. Worte wie „nachhaltig", „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „grün" ohne belastbaren Nachweis werden ausdrücklich verboten.

Deutschland setzt die Richtlinie über das UWG um — Verstöße sind damit sofort abmahnfähig. Und die Wettbewerbszentrale hat bereits angekündigt, gezielt auf Umwelt-Claims zu prüfen. Aus unseren Scans: jeder zweite Shop nutzt mindestens eine kritische Formulierung.

Was EmpCo konkret verbietet

Die Richtlinie verbietet in Artikel 3 unter anderem folgende Aussagen ohne belastbaren Nachweis:

  • Generische Umwelt-Claims: „nachhaltig", „umweltfreundlich", „grün", „öko" — sofern keine spezifische, belegbare Eigenschaft benannt wird
  • Klima-Neutralitätsclaims: „klimaneutral", „CO₂-neutral", „net-zero" — auch mit Kompensations-Zertifikaten kritisch
  • Ungenaue Vergleiche: „50 % weniger CO₂" ohne klare Baseline
  • Zukunftsversprechen: „bis 2030 klimaneutral" ohne konkreten, öffentlichen Plan
  • Zertifikate ohne Bezug: „zertifiziert" oder „geprüft" ohne Nennung der Zertifizierungsstelle
  • Selbstverständliches als Vorteil: „EU-konform", „REACH-konform" als besondere Produkteigenschaft
  • Irrelevante Vorteile: „glutenfrei" bei Non-Food, „paraben-frei" außerhalb der Kosmetik
  • Regionalitätsclaims ohne Verarbeitung: „Made in Germany" nur für Endmontage

Zulässig bleiben spezifische, belegte Aussagen — z. B. „nach GOTS zertifiziert" (bei gültigem GOTS-Zertifikat), „aus 80 % Rezyklat" (bei nachweisbarem Anteil), oder „nach ISO 14024 umweltgeprüft".

Was passiert bei Verstößen?

Ab 27.09.2026 ist EmpCo Abmahn-Grundlage nach UWG. Zusätzlich drohen Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden.

  • Abmahnkosten: 800 – 3.500 € pro Fundstelle
  • Vertragsstrafe bei Wiederholung: ab 5.100 € pro Verstoß
  • Marktüberwachung: Bußgeld bis zu 4 % des Jahresumsatzes (bei krassen Fällen)
  • Kollateralschaden: Marketing-Texte müssen komplett umgeschrieben werden — teuer, wenn zentrale Botschaft betroffen

Beispiel: Ein Shop mit „Nachhaltigkeit"-Kategorieseite + 40 Produkten mit „umweltfreundlich" in der Beschreibung = bis zu 40 abmahnfähige Fundstellen. Risiko-Volumen: 32.000 – 140.000 €.

Typische Fundstellen

Kosmetik-Shop: „100 % natürlich"

„Natürlich" ohne konkrete Definition. Nach EmpCo Art. 3 unzulässig — Belege oder Umformulierung nötig.

Möbel-Shop: „klimaneutrale Verpackung"

Klima-Neutralitätsclaims sind Alarmwörter. Ohne konkreten Nachweis (Scope 1-3 Bilanz) verboten.

Textil-Shop: „grüne Baumwolle"

Marketing-Wort „grün" für Umwelt-Aussage. Ohne GOTS/OCS/Bio-Zertifikat mit Namensnennung problematisch.

Technik-Shop: „REACH-konform"

REACH-Konformität ist gesetzliche Pflicht. Als Verkaufsargument beworben = unzulässig nach EmpCo.

Kaffee-Shop: „50 % weniger CO₂"

Prozentangabe ohne Baseline (Vorgänger? Wettbewerber? Branchendurchschnitt?) = irreführend.

Beauty-Shop: „paraben-frei"

Wenn keine Kosmetik-Konnex besteht = irrelevanter Vorteil, EmpCo-Verstoß.

Häufige Fragen

Ab wann greift EmpCo?+

Die Richtlinie 2024/825 muss bis 27. September 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. In Deutschland läuft das über eine UWG-Novelle — Verstöße sind ab diesem Datum abmahnfähig. Viele Wettbewerbszentralen bereiten bereits jetzt Musterverfahren vor.

Darf ich noch „nachhaltig" schreiben?+

Nur mit klarem Nachweis WAS konkret nachhaltig ist und WORAN das messbar wird. Statt „nachhaltiges Produkt" also z. B. „gefertigt aus 80 % Rezyklat, GOTS-zertifiziert, Versand CO₂-kompensiert (Scope 1-2, verifiziert nach ISO 14064)". Vage bleibt vage.

Was ist mit „klimaneutral" wenn ich Zertifikate kaufe?+

Auch mit Kompensationszertifikaten ist die Aussage kritisch: Die EU-Kommission und BGH-Rechtsprechung sehen reine Kompensation als unzureichend an. Sicherer: „Emissionen kompensiert nach Gold Standard" mit Nennung der Kompensationsart, ohne die Vollmundigkeit von „klimaneutral".

Zählen auch AGB, Kategoriebeschreibungen und Header-Bereiche?+

Ja, jede kommerzielle Kommunikation. Kommora scannt Kategorieseiten, CMS-Blöcke, Produktseiten, Header/Footer, Metadaten und Newsletter-Templates gleichermaßen.

Was findet der Scanner nicht?+

Reine Bilddaten (Logos, Grafiken mit Öko-Symbolik) ohne begleitenden Text erkennt der aktuelle Scanner nicht — dafür brauchst du die Vollversion mit KI-Bildanalyse. Auch Videos/Ads werden bisher nicht erfasst.

Wie ändere ich bestehende Formulierungen?+

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