Warum GPSR jeden Shop betrifft
Die General Product Safety Regulation (GPSR, VO (EU) 2023/988) ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie gilt für alle Konsumgüter, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden — auch für Kleinsthändler und Marktplatzverkäufer.
Wer betroffen ist: jeder, der Physikprodukte verkauft. Ausnahmen gibt es kaum (Lebensmittel, Medizinprodukte etc. haben eigene Regeln). Aus unseren Scans: über 80 % aller Shops erfüllen mindestens eine GPSR-Pflichtangabe nicht — meistens fehlt der EU-Verantwortliche oder eine erreichbare Kontaktmöglichkeit.
Die vier GPSR-Pflichtangaben (Art. 9)
Auf jeder Produktseite müssen laut GPSR Art. 9 folgende Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar sein:
- Hersteller-Angabe: Name (oder eingetragenes Firmenzeichen) und postalische Adresse des Herstellers. Reine E-Mail reicht nicht.
- EU-Verantwortlicher (bei Herstellern aus Drittländern): Name und Adresse einer in der EU niedergelassenen Person. Bei Import aus China, USA, UK etc. Pflicht.
- Elektronischer Kontakt: mindestens eine Kontaktadresse für Sicherheitsmeldungen (E-Mail, Kontaktformular, Telefon). Für Kunden leicht auffindbar.
- Produktidentifikation: Typ-, Chargen- oder Seriennummer bzw. anderes eindeutiges Kennzeichen — auch für Verbraucher sichtbar.
Zusätzlich: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des Verkaufslandes (also für DE-Shops in Deutsch) bereitstehen. Nur englische Herstellerangaben reichen nicht.
Bußgelder + Marktplatz-Konsequenzen
GPSR ist keine reine Abmahn-Vorschrift — hier drohen echte Bußgelder von den Marktüberwachungsbehörden (in DE meist die BAuA / regionale Ordnungsämter):
- Bußgelder: bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes je nach Landesumsetzung
- Marktplatz-Delisting: Amazon, eBay, Kaufland, OTTO reagieren zunehmend auf GPSR-Beschwerden mit Listing-Sperre
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: auch UWG-basiert möglich, wenn ein Wettbewerber Verstoß meldet
- Produktrückrufe: im Ernstfall auf Kosten des Händlers
Typische Fundstellen
Import-Shop ohne EU-Verantwortlichen
Produkte werden aus China direkt an DE-Kunden versandt. Kein EU-Vertreter genannt = kritischer Verstoß gegen Art. 4.
Elektronik-Shop mit "Made in Germany"
Hersteller-Firma genannt, aber keine Postanschrift auf Produktseiten (nur im Impressum) — nicht ausreichend nach GPSR Art. 9.
Möbel-Shop, mehrsprachig
Warnhinweise nur auf Englisch verfügbar. In DE muss Deutsch ergänzt sein.
Spielwaren-Shop
Altersempfehlung + Warnhinweise auf der Verpackung, aber nicht auf der Produktseite. Verbraucher müssen die Info VOR Kauf einsehen können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die GPSR — und für welche Produkte?+
Seit 13. Dezember 2024 für alle "Konsumgüter" (nicht-berufsmäßig genutzte Produkte). Ausgenommen sind nur Produkte mit eigenen Sicherheitsregeln (Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte, Futtermittel). Praktisch: jedes physische Produkt für Endkunden ist betroffen.
Ich bin nur Händler, nicht Hersteller — muss ich die Angaben trotzdem machen?+
Ja. Wenn du das Produkt in Verkehr bringst, musst du die Angaben des Herstellers vollständig und in deutscher Sprache verfügbar machen. Als Importeur aus Drittländern nimmst du zusätzlich die Rolle des "EU-Verantwortlichen" ein.
Reicht es, wenn die Angaben im Impressum stehen?+
Nein. GPSR verlangt die Angaben "beim Produkt" — üblicherweise auf der Produktdetailseite. Impressum genügt nicht.
Was ist ein EU-Verantwortlicher und woher bekomme ich einen?+
Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die für die GPSR-Compliance haftet. Bei Import: du selbst als EU-Händler, ein professioneller Fulfillment-Dienstleister, oder ein spezialisierter Compliance-Dienstleister. Kosten: 200–800 €/Jahr je nach Anbieter.
Was prüft Kommora konkret?+
Kommora scannt alle Produktseiten deines Shops und meldet fehlende Hersteller-Angaben, fehlende EU-Verantwortliche, fehlende Kontaktdaten, fehlende Sprachversionen der Warnhinweise sowie fehlende Produkt-IDs. Ergebnis als sortierbare Liste mit Direktlinks.
Kann Kommora GPSR-Angaben automatisch nachtragen?+
Kommora liefert dir passende Standard-Textbausteine je Produkttyp, die du per Import oder API in Shopware einspielen kannst.
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