Warum Grundpreise die häufigste Abmahnfalle sind
Der Grundpreis — der Preis pro Kilogramm, Liter, Quadratmeter oder einer anderen vergleichbaren Einheit — muss bei fast jedem Produkt mit Mengenangabe angezeigt werden. Das steht in § 4 der Preisangabenverordnung (PAngV) und wird von Wettbewerbszentrale, IDO und Abmahnkanzleien gnadenlos überwacht.
Aus unseren Scans von über 1.000 deutschen Onlineshops: 68 % haben mindestens einen Grundpreis-Verstoß. Bei mehreren tausend Artikeln kommen schnell hunderte Verstöße zusammen — jeder einzelne abmahnfähig.
Was das Gesetz vorschreibt (PAngV § 4)
Grundpreis-Pflicht besteht für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Der Grundpreis muss unmissverständlich, gut lesbar und in unmittelbarer Nähe zum Endpreis stehen — nicht versteckt in der Produktbeschreibung.
- Einheit für flüssige Waren: € pro Liter (für Kleinstmengen unter 250 ml: pro 100 ml)
- Einheit für Feststoffe: € pro Kilogramm (für Kleinstmengen unter 250 g: pro 100 g)
- Ausnahmen: Sonderaktionen im Rahmen einer Räumungsverkaufsschließung; verderbliche Ware bei Abverkauf
- Auch für Grundnahrungsmittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Wasch- und Reinigungsmittel
Wer haftet — und was kostet es?
Der Shop-Betreiber haftet. Punkt. Bei Wettbewerbern reicht ein Screenshot, um eine Abmahnung auszulösen. Übliche Kosten pro Abmahnung:
- Anwaltskosten des Gegners: 500 – 2.500 € (je nach Streitwert)
- Eigene Anwaltskosten: 300 – 1.500 €
- Bei Zuwiderhandlung: Vertragsstrafen ab 5.100 € pro Verstoß
- Serien-Abmahner (IDO): mehrere Abmahnungen für dieselben Verstöße möglich
Ein Shop mit 500 Produkten und nur 10 % Grundpreis-Verstößen = 50 abmahnfähige Fundstellen. Realistisches Risiko: 5.000 – 25.000 € pro Abmahn-Welle.
Typische Fundstellen
Kosmetik-Shop, 30 ml Produkt
Preis 19,90 € — Grundpreis fehlt. Nach PAngV müsste "663,33 €/l" oder "66,33 €/100 ml" ausgewiesen sein.
Waschmittel, 5 kg-Packung
Preis 24,95 € — kein "€/kg" ausgewiesen. Bei jedem Produkt in der Kategorie ein Verstoß.
Nahrungsergänzung, 250 ml Ölmischung
Grundpreis nur im Produkttext, nicht neben dem Endpreis. Genügt nicht der "unmittelbaren Nähe"-Anforderung.
Toilettenpapier, 24 Rollen à 200 Blatt
Muss Grundpreis pro Rolle ODER pro 100 Blatt ausweisen. Nur die Verpackungsmenge zu nennen reicht nicht.
Häufige Fragen
Muss ich für jedes Produkt einen Grundpreis angeben?+
Für alle Waren mit Mengenangabe (g/kg/ml/l/m²/m) ja. Ausgenommen sind nur wenige Sonderfälle wie Kleinstmengen unter bestimmten Schwellen oder Räumungsverkäufe.
Wo genau muss der Grundpreis stehen?+
In unmittelbarer Nähe zum Endpreis — üblicherweise direkt darunter oder daneben. Nur in der Produktbeschreibung reicht nicht. Auf Kategorieseiten und in Suchergebnissen ebenfalls erforderlich.
Was ist, wenn der Grundpreis-Wert nicht sinnvoll berechenbar ist?+
Bei Produkten ohne klare Mengeneinheit (z. B. Sets, Bundle-Angebote) besteht keine Grundpreispflicht. Sobald aber eine Grundmenge angegeben ist — auch nur in der Beschreibung — greift die Pflicht.
Wie prüft Kommora meinen ganzen Shop?+
Kommora verbindet sich per API mit deinem Shopware-Shop, liest alle Produkte, prüft pro Artikel ob eine Grundpreis-Pflicht besteht und ob der Grundpreis korrekt hinterlegt ist. Ergebnis: Excel-Report + Direktlinks zu jedem Handlungsbedarf.
Kann Kommora fehlende Grundpreise automatisch nachtragen?+
Ja — für Shopware liefern wir eine Excel-Import-Datei bzw. ein Plugin, mit dem du fehlende Grundpreise direkt einspielst.
Was kostet Kommora?+
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