Textilkennzeichnung — die versteckteste Abmahnfalle
Jeder Textilartikel — vom T-Shirt bis zur Bettwäsche — muss nach der Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011, umgesetzt in DE als TextilKennzVO) mit einer vollständigen Faserzusammensetzung versehen sein. Und zwar sowohl am Produkt selbst als auch in der Online-Beschreibung vor Kauf.
Das große Problem: Viele Shop-Betreiber vergessen die Prozentangaben oder nutzen umgangssprachliche Begriffe („Baumwolle" statt „100 % Baumwolle"). Beides = Verstoß. Aus unseren Scans: über 60 % der Textilshops haben mindestens einen Artikel ohne vollständige Materialangabe.
Was verlangt die TextilKennzVO konkret?
Für jedes textile Erzeugnis vor dem Kaufabschluss müssen angegeben werden:
- Alle Rohstoffe in absteigender Reihenfolge — mit den in Anhang I der Verordnung genannten Bezeichnungen (also „Baumwolle", nicht „Cotton"; „Elasthan", nicht „Spandex")
- Prozentsätze aller Bestandteile, die mindestens 5 % ausmachen. Bestandteile unter 5 % dürfen als „sonstige Fasern" summiert werden
- Deutschsprachige Bezeichnungen — englische Materialangaben genügen für deutsche Shops nicht
- Auch für Zubehör-Textilien (Futter, Bandagen, Bänder, Applikationen), wenn deren Menge relevant ist
Ausnahmen: Nicht-textile Bestandteile tierischen Ursprungs (Leder, Pelz) — die sind zusätzlich zu kennzeichnen, fallen aber nicht unter dieselbe Regelung.
Warum das teuer wird
Die TextilKennzVO ist eine der beliebtesten Abmahn-Grundlagen — gleich nach der PAngV. Grund: Verstöße sind leicht zu beweisen (Screenshot der Produktseite genügt) und meist massenhaft vorhanden.
- Anwaltskosten Gegner: 500 – 2.500 € pro Abmahnung
- Bei Serienabmahnung (IDO): Streitwerte oft 1.500 – 3.000 € pro Artikel
- Wiederholung: Vertragsstrafen ab 5.100 € pro Verstoß
- Anzahl matters: Ein Textilshop mit 200 Artikeln und 30 % Verstoßquote = 60 abmahnfähige Fundstellen
Typische Fundstellen
Damen-Shirt, Materialangabe fehlt komplett
In der Beschreibung nur „hochwertiges Material, angenehm zu tragen". Kein einziger Rohstoff genannt = klarer Verstoß.
Herren-Jeans, „Cotton" statt „Baumwolle"
Nur englische Rohstoffbezeichnung. Für deutsche Shops zwingend Deutsch (Anhang I TextilKennzVO).
Kinder-Pullover, keine Prozente
„Wolle und Baumwolle" ohne %-Angabe. Bei Bestandteilen ≥ 5 % ist die Prozentangabe Pflicht.
Bettwäsche mit „Baumwoll-Optik"
Marketingbegriff — die tatsächliche Zusammensetzung (z. B. Polyester) muss trotzdem klar ausgewiesen sein.
Häufige Fragen
Betrifft mich die TextilKennzVO auch als Kleinsthändler?+
Ja. Es gibt keine Umsatz- oder Größengrenze. Sobald du textile Erzeugnisse gewerblich anbietest, greift die Kennzeichnungspflicht.
Reicht die Angabe auf dem Etikett des Produkts?+
Nein. Bei Fernabsatz (Online) muss die Materialangabe VOR Kaufabschluss verfügbar sein — also auf der Produktdetailseite. Der Verbraucher darf nicht erst nach Erhalt des Produkts sehen, was er gekauft hat.
Was ist mit "Bio-Baumwolle" oder "Organic Cotton"?+
Diese Begriffe sind Nachhaltigkeitsclaims, keine Rohstoffbezeichnung. Du musst zusätzlich "Baumwolle" mit Prozentangabe angeben. Und für Bio-Claims separat einen Nachweis (Zertifikat) vorhalten — sonst greift zusätzlich die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing.
Kann Kommora Textilprodukte automatisch erkennen?+
Ja. Kommora nutzt KI-Bilderkennung, um Textilartikel im Sortiment zu identifizieren — auch wenn sie in falschen Kategorien einsortiert sind. Anschließend prüfen wir die Materialangaben.
Kann Kommora fehlende Materialangaben nachtragen?+
Für Shopware liefern wir eine sortierte Excel-Liste mit Vorschlägen, die du prüfen und importieren kannst.
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